Notice regarding archiving of photos and email notifications

Archiving your photos to allow new orders is part of our service and thus, it is a contractual part of creating a customer account.

In addition, sending reminders / notifications via email (for example, information about the provision of photos or their deletion) is part of our service and therefore no separate consent request is needed.

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Allgemeine Geschäftbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden geladen und gespeichert werden. Auf Wunsch können sie bei https://jenniferremme.fotograf.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Stand: Juni 2014

1. Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote Jennifer Remme Fotodesign Anschrift: Anton-Führer-Straße 1(im Folgenden: Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden sind unverbindlich.

2. Angebot

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien zu werten. Die Website https://jenniferremme.fotograf.de ist kein Angebot. Auf die Bestellung des Kunden erhält dieser zunächst eine Eingangsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit der Absendung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.

3. Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach §  312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).

4. entfallen

5. Lieferbedingungen

Die Lieferzeit beträgt zwei Wochen ab Begleichung der Vorkasse, soweit nicht bei der Ware anders angegeben.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

7. Preise, Versandkosten und Zahlung

Rechnungen sind, wenn nichts anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher reduziert sich dies auf 5% über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Die Höhe der Versandkosten ist im Onlineshop angegeben.

Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

8. Zahlungsabwicklung

Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Bestellungen zu ermöglichen, wird die Abwicklung von Zahlungen durch die Fotografen Online Service GmbH übernommen.

9. Rechte nach dem UrhG

Fotos genießen Schutz nach dem UrhG. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt: Der Käufer erhält beim Erwerb von Fotos lediglich ein Papierexemplar. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlich zu verwerten. Beim Erwerb einer Bilddatei ist ihm gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.

10. Mängelrüge und Gewährleistung

Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt - gegenüber Nichtverbrauchern nach der Wahl des Auftragnehmers - Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen.

11. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Rheine. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN FUER FOTOGRAFEN (AGB/BFF) 

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschliesslich aufgrund nachstehender Geschaeftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch fuer alle kuenftigen Produktions- und Lizenzvertraege, sofern nicht ausdruecklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2. Geschaeftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschaeftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdruecklich widerspricht. 

2. Produktionsauftraege

2.1. Kostenvoranschlaege des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhoehungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Ueberschreitung der urspruenglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor fuer die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen ueberlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzanspruechen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmaechtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und fuer Rechnung des Auftraggebers eingehen.

2.4. Der Bildautor waehlt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeraeumt, die der Auftraggeber als vertragsgemaess abnimmt.

2.5. Maengelruegen muessen schriftlich erfolgen und spaetestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemaess und mangelfrei abgenommen. 

3. Produktionshonorar und Nebenkosten 

3.1. Wird die fuer die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gruenden, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich ueberschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhoehen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhaelt der Bildautor auch fuer die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlaengern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.2. Der Auftraggeber hat zusaetzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchfuehrung entstehen (z.B. fuer Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).

3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder faellig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles faellig. Erstreckt sich die Ausfuehrung eines Auftrags ueber einen laengeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.4. Die zu uebertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollstaendigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung saemtlicher Nebenkosten. 

4. Anforderung von Archivbildern

4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl fuer die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfuegung gestellt.

Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurueckzugeben.

4.2. Mit der Ueberlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte uebertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklaerung des Bildautors.

4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen fuer Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Praesentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geoeffnet, ist der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

4.4. Fuer die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebuehr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 EUR betraegt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschliesslich der Kosten fuer besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusaetzlich zu erstatten.

4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Ueberschreitung der Rueckgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebuehr von 1,25 EUR pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristueberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen. 

5. Nutzungsrechte

5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht uebertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeraeumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

5.2. Die Uebertragung und Einraeumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors

5.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsaetzlich nur in der Originalfassung zulaessig. Jede Aenderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veraenderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veroeffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschaerfen oder farblicher Schwaechen mittels elektronischer Retusche.

5.4. Bei jeder Bildveroeffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. 

6. Digitale Bildverarbeitung

6.1. Die Digitalisierung herkoemmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernuebertragung oder auf Datentraegern ist nur zulaessig, soweit die Ausuebung der eingeraeumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfaeltigung und Verbreitung erfordert.

6.2. Bilddaten duerfen nur fuer die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur fuer die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugaenglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.

6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknuepft werden. Der Auftraggeber hat ausserdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknuepfung bei jeder Datenuebermittlung, bei der Uebertragung der Bilddaten auf andere Datentraeger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder oeffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann. 

7. Schutzrechte Dritter

7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdruecklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveroeffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veroeffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

7.2. Der Bildautor uebernimmt keine Haftung fuer die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafuer verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persoenlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. 

8. Haftung und Schadensersatz

8.1. Der Bildautor haftet nur fuer Schaeden, die er selbst oder seine Erfuellungsgehilfen vorsaetzlich oder grob fahrlaessig herbeifuehren. Das gilt auch fuer Schaeden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2. Die Zusendung und Ruecksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und fuer Rechnung des Auftraggebers.

8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurueckgegeben, der eine weitere Verwendung nach den ueblichen Gepflogenheiten ausschliesst, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Hoehe von 1.000,00 EUR fuer jedes Original und von 200,00 EUR fuer jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden ueberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines hoeheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten.

8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veraenderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes - egal ob in herkoemmlicher oder digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Hoehe des fuenffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fuenffachen ueblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 EUR pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberuehrt.

8.5. Unterbleibt bei einer Bildveroeffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknuepft (Ziffer 6.3.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Hoehe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des ueblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 EUR pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 

9. Mehrwertsteuer Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebuehren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Hoehe hinzu. 

10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen beruehrt die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen nicht.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10.3. Fuer den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewoehnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.